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Nachhaltigkeit

EU-Verordnungs­paket – Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft

Sascha Kullig

Sascha Kullig

Verband deutscher Pfandbriefbanken

September 2018

Auf Basis des im März des Jahres verabschiedeten Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, mit dem die EU-Kommission ihre grundsätzlichen Überlegungen zur Einbindung des Finanzsektors im Kampf gegen den Klimawandel darlegte, hat die Kommission im Mai erste regulatorische Vorschläge veröffentlicht.

Bekanntlich verfolgt die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan drei wesentliche Ziele (s. auch vdp Quarterly 2/2018):

  1. Es soll mehr Kapital in nachhaltige Investitionen gelenkt werden.
  2. Das Finanzsystem soll gestärkt werden, indem Risiken, die durch den Klimawandel und durch soziale Unwuchten entstehen, im Risikomanagement Berücksichtigung finden.
  3. Die Transparenz und die Langfristorientierung des Finanzsektors sollen erhöht werden.

Konkret identifiziert die Kommission zehn Themenkomplexe, in denen sie Maßnahmen für nötig erachtet. Ganz oben auf der Agenda steht die Entwicklung so genannter Taxonomien nachhaltiger Vermögenswerte, d.h. eine Klassifizierung von Vermögenswerten, die unter regulatorischen Aspekten als nachhaltig eingestuft werden können, wobei zunächst der Fokus auf „grüne“ Vermögenswerte gesetzt wird.

Der am 24. Mai 2018 veröffentlichte Entwurf einer Verordnung „über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen“ soll die Basis für die Entwicklung solcher Taxonomien bilden. Der Verordnungsentwurf definiert sechs ökologische Ziele: Klimawandelprävention, Klimawandelanpassung, Schutz von Wasserressourcen, Abfallvermeidung und Recycling, Verhinderung von Luftverschmutzung sowie Schutz von Ökosystemen.

Für alle Ziele soll die Verordnung lediglich die grundlegenden Kriterien für eine wirtschaftliche Aktivität definieren, die Detailausarbeitung technischer Anforderungen soll jeweils über delegierte Rechtsakte erfolgen. Für die beiden Ziele Klimawandelprävention und Klimawandelanpassung sollen die delegierten Rechtsakte zum 1. Juli 2020 in Kraft treten. Eine „Technical Expert Group on Sustainable Finance“ (TEG), bestehend aus 35 Experten, arbeitet derzeit an „technischen“ Details für diese Taxonomien und stellt parallel dazu Überlegungen zu Green Bond Standards, „low-carbon“ Benchmarks und verbesserten Veröffentlichungen zu klimarelevanten Informationen an. Hierfür wurden 4 Untergruppen eingerichtet, bis Juni 2019 soll die TEG ihren Bericht vorlegen.

Der Verordnungsentwurf und damit die auszuarbeitenden Taxonomien gelten nur für Finanzmarktprodukte, d.h. das Aktivgeschäft von Kreditinstituten ist grundsätzlich erst einmal nicht erfasst. Es bleibt abzuwarten, ob sich daran im politischen Verfahren noch etwas ändern wird. Beim Verordnungsentwurf „Disclosures relating to sustainable investments“, der Offenlegungspflichten u.a. für nachhaltige Finanzmarktprodukte regeln soll, gibt es bereits politische Bestrebungen, den Anwendungskreis der Verordnung substanziell auszuweiten. So sollen nach Ansicht des zuständigen Berichterstatters des EU-Parlaments die Offenlegungspflichten für sustainability risks in vollem Umfang auch für Institute zur Anwendung kommen. Sustainability risks sollen obligatorischer Bestandteil im aufsichtlichen Überwachungs- und Überprüfungsprozess (SREP), also dem Verfahren zur Festlegung der Säule 2-Kapitalaufschläge werden.

Neben den zentralen Verordnungsentwürfen zu den Taxonomien und den Veröffentlichungspflichten unterbreitete die EU-Kommission noch einen Vorschlag zur Änderung der MiFID zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Produktberatung sowie einen Verordnungsentwurf zur Ermittlung von „low-carbon“ Benchmarks.
Die Verabschiedung der Verordnungen ist für 2019 vorgesehen, wobei abzuwarten bleibt, ob der politische Prozess auf europäischer Ebene im ersten Quartal nächsten Jahres abgeschlossen werden kann. Gelingt dies nicht, besteht die Gefahr, dass sich die Vorhaben wegen der Wahlen zum EU-Parlament im Main 2019 deutlich verzögern. Der vdp konzentriert sich bei seiner Arbeit im Wesentlichen auf die Themen Taxonomien, Green Bond Standards und Veröffentlichungspflichten. Diese Punkte haben für die Mitgliedsinstitute eine große Bedeutung, da einige von ihnen sowohl in der Finanzierung grüner Immobilien und erneuerbarer Energien wie Windparks als auch in der Emission von Green Bonds sehr aktiv sind.

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