Nachhaltigkeit

EU-Taxonomie: aktualisiertes Top 15 %-Benchmarking für deutsche Immobilien

Claudio Tschätsch

Claudio Tschätsch

Drees & Sommer SE

Seit Januar 2024 gelten für Finanzmarktteilnehmer und große Unternehmen strengere Anforderungen an die EU-Taxonomie. Zusätzliche Umweltziele und weitere Berichtspflichten sind die Folge. Damit Kreditinstitute bei ihren „grünen“ Funding-Aktivitäten weiterhin nachvollziehbar und transparent deren Taxonomiekonformität überprüfen und nachweisen können, haben der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und das auf Bau, Immobilien und Infrastruktur spezialisierte Beratungsunternehmen Drees & Sommer das zuletzt im Oktober 2023 veröffentlichte Top 15 %-Benchmarking aktualisiert. Neben der Anpassung an die Regulierung wurde die Analyse um die Assetklasse Hotelgebäude erweitert. Das Benchmarking deckt damit alle großen Assetklassen in Deutschland ab.

Banken und Kreditinstitute müssen den Überblick im Regulierungsdschungel behalten, um die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten nachweisen zu können. Und stets kommen neue Anforderungen hinzu. Das Top 15 %-Benchmarking sorgt für die notwendige Transparenz und dient Pfandbriefbanken und anderen Finanzunternehmen als Wegweiser. Das Top 15 %-Kriterium geht auf die EU-Taxonomie-Verordnung und die darin aufgeführte Wirtschaftstätigkeit „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“ zurück. Demnach gilt ein bis Ende 2020 errichtetes Gebäude unter anderem dann als taxonomiekonform, wenn es in Bezug auf den nationalen oder regionalen Markt und hinsichtlich seines Primärenergiebedarfs zu den besten 15 % seiner Objektklasse gehört. Mit welchen Kennzahlen das genau nachgewiesen werden kann, ermitteln Drees & Sommer und der vdp zum dritten Mal in ihrem jährlichen Benchmarking. Die weitentwickelte Methodik umfasst beispielsweise zusätzliche CO2-Emissionskennzahlen sowie Hotelgebäude als weitere Assetklasse. Damit stellt die aktualisierte Studie sicher, dass Kreditinstitute beim Nachweis er Taxonomiekonformität von Immobilienfinanzierungen auf dem aktuellen Stand sind und die Anforderungen bestmöglich erfüllen.

Neben grundsätzlichen Empfehlungen enthält die Studie detaillierte und nachvollziehbare Kriterien für die Assetklassen Wohnen, Büro, Handel, Logistik und neuerdings Hotel. Sie orientiert sich dabei an der nationalen Gesetzgebung und berücksichtigt zudem die vorläufigen Empfehlungen für die Überarbeitung der EU-Taxonomie sowie die Anforderungen an Nullemissionsgebäude (Zero Emission Buildings), die in der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden definiert sind.

Entscheidendes Kriterium: Gebäudeenergieeffizienz

Um zu den Top 15 % seiner Objektklasse zu gehören, sollte ein Wohngebäude zum Beispiel der Energieeffizienzklasse A+ oder A entsprechen oder einen berechneten Endenergiebedarf von weniger als 30 beziehungsweise 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr aufweisen. Auch bei Nichtwohngebäuden ist die Gebäudeenergieeffizienz ein entscheidendes Kriterium. Da Regularien wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) keine einheitliche Obergrenze für alle geltenden Gebäudenutzungen festlegen, empfiehlt die Studie, die Gebäudeenergieeffizienz bei Nichtwohngebäuden nach einzelnen Assetklassen zu bewerten. So sollte der jährliche Energieverbrauch für Heizung und Strom bei einem Bürogebäude zwischen 140 und 240 kWh pro m² liegen, während der Endenergieverbrauch eines Hotels für die Top 15 % zwischen 213 und 233 kWh pro m² und Jahr betragen kann.

Weitere Informationen zum Top 15 %-Benchmarking und eine Zusammenfassung der aktuellen Studie sind auf der  vdp-Website  bzw. unter Drees & Sommer hinterlegt.

 

 

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