Die EU-Kommission hat Anfang Oktober erstmals eine offizielle Übersicht zum Umsetzungsstand der Covered Bond Directive (CBD) in nationales Recht veröffentlicht. Nur fünf Länder sind fertig. Der Umsetzungsstand wird regelmäßig aktualisiert, Vertragsverletzungsverfahren gegen die 22 Nachzügler-Staaten sind eingeleitet. Die verspätete Umsetzung der CBD hatte bislang keine negativen Auswirkungen auf die regulatorische Behandlung von ausstehenden Covered Bonds. Es bleibt noch Zeit bis zum 8. Juli 2022.
Erster offizieller Umsetzungsstand der CBD: nur fünf Länder meldeten Vollzug
Die EU-Kommission hat am 5. Oktober 2021 auf ihrer Internetseite erstmals einen offiziellen Stand zur Umsetzung der europäischen Covered Bond Richtlinie in das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Demnach haben lediglich Dänemark, Deutschland, Frankreich, Lettland und Ungarn bislang die vollständige Umsetzung nach Brüssel gemeldet. Wir hatten bereits im Juli darauf hingewiesen, dass lediglich diese fünf EU-Staaten die CBD bis zur am 8. Juli 2021 abgelaufenen offiziellen Frist in nationales Recht integriert haben.
Vertragsverletzungsverfahren gegen 22 Staaten eingeleitet
Von 19 EU-Ländern hat die EU-Kommission keine Informationen über vorgenommene Umsetzungsmaßnahmen erhalten und weitere drei Staaten haben nur über eine teilweise Umsetzung berichtet. Die Übersicht zum Umsetzungsstand wird laut EU-Kommission regelmäßig aktualisiert, wenn die EU-Länder ihre Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt haben. Die Kommission hat nun gegen alle 22 Nachzügler ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet.
EU-KOMMISSION: STAND DER CBD UMSETZUNG IN NATIONALES RECHT
Quelle: EU-Kommission, Darstellung DZ BANK Research
Noch keine negativen Auswirkungen aufgrund verspäteter Umsetzung
Die nicht termingerechte Umsetzung der CBD in nationales Recht bis zum 8. Juli 2021 hatte bislang aus unserer Sicht keine negativen Auswirkungen auf die regulatorische Behandlung oder die Risikoaufschläge von gedeckten Anleihen aus den betroffenen 22 Staaten. Entscheidend wird sein, dass die neuen Regelungen ab dem 8. Juli 2022 fristgerecht Anwendung finden können. Insofern bleibt den Nachzüglern noch etwas Zeit, um die nationalen Covered Bond Gesetze anzupassen und die Änderungen in Kraft treten zu lassen. Sollten einzelne Länder bis Juli 2022 die geforderten EU-Mindeststandards nicht umgesetzt haben, droht den jeweiligen Covered Bonds der Verlust von regulatorischen Vorteilen.
Die Pflichtangaben und Interessenkonflikte des DZ BANK Research finden Sie hier.