Das Pfandbriefgesetz ab 8. Juli 2022 & aktuelle Entwicklungen Sustainable Finance
Sascha Kullig
Verband deutscher Pfandbriefbanken
Sabrina Miehs
Landesbank Hessen-Thüringen
04.2022
Anlässlich des virtuellen Helaba/vdp Pfandbrief Update gaben Sabrina Miehs und Sascha Kullig am 24. März 2022 einen Überblick über die mit Artikel 2 CBDUmsG ab dem 8. Juli 2022 in Kraft tretenden Änderungen des Pfandbriefgesetzes und aktuelle regulatorische Entwicklungen im Bereich Sustainable Finance.
Mit dem Inkrafttreten von Art. 2 CBDUmsG erfüllt der Pfandbrief alle Anforderungen, die die Harmonisierung von Covered Bonds in Europa durch die Covered Bond Directive und die Schärfung der CRR an die Privilegierung gedeckter Schuldverschreibungen stellen.
Die EU Green Bond Standards, EUGBS, dürfen nach Ansicht der Pfandbriefbanken nicht verpflichtend werden. Für eine Übergangsphase sollten zudem 80 % statt 100 % taxonomiekonformer Assets ausreichen und das Grandfathering von Bonds, die die EUGBS zum Zeitpunkt der Emission erfüllen, muss gewährleistet sein, um Anlegern Rechtssicherheit zu geben.